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Anfrage: Rentenkürzungen wegen Selbstverschulden

Geschäftsnummer:

03.1142

Eingereicht von:

Rossini Stéphane

Einreichungsdatum:

17.12.2003

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Kinder; Sozialversicherungen; Ehepartner; Rentenkürzung; Aufgr; Möglich; Frauen; Grundlagen; Todesfall; Ermitteln; Wäre; Obigen; Feststellungen; Angebracht; Bestehenden; Gesetzlichen; Modifizieren; Wirtschaftlichen; Risiko; Geltende; Regelung; Widerspruch; Konvention; Rechte; Schweiz; Ratifiziert; Ehepartnerin; Eruieren; Vorgesehen; Kürzere

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Eingereichter Text

In unseren Sozialversicherungen sind bei Invalidität und Todesfall Rentenkürzungen wegen Selbstverschulden vorgesehen. Frauen oder Kinder können infolgedessen aufgrund eines Vergehens ihres Ehemannes und/oder ihres Vaters benachteiligt werden. Eine Rentenkürzung kann für kürzere oder längere Zeit dramatische finanzielle Folgen für eine Familie haben.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es möglich, in unseren Sozialversicherungen die Anzahl der betroffenen Fälle zu eruieren?

2. Wenn ja, ist es möglich, die wirtschaftlichen Folgen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner und die Kinder zu ermitteln?

3. Wenn ja, wäre es aufgrund der obigen Feststellungen angebracht, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zu modifizieren?

4. Besteht nicht das Risiko, dass die geltende Regelung im Widerspruch zur Konvention über die Rechte der Kinder steht (beispielsweise die Artikel 2, 3, 18 und 27), die von der Schweiz ratifiziert wurde?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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